WDR in der Kritik WDR-Gesetzesentwurf verstößt gegen rot-grünen Koalitionsvertrag

Die Kritik der privaten Lokalradios am geplanten WDR-Gesetz reißt nicht ab. Bei den ehrenamtlichen Veranstaltergemeinschaften herrschen „Enttäuschung, Unverständnis und Sorge“.

WDR in der Kritik: WDR-Gesetzesentwurf verstößt gegen rot-grünen Koalitionsvertrag
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Düsseldorf/Krefeld. Bei der jüngsten Landtagsanhörung zum neuen WDR-Gesetz machte der Vorsitzende des NRW-Verbands Lokaler Rundfunk, Fritz-Joachim Kock, seinem ganzen Unmut in einer persönlichen Stellungnahme Luft: „Was ist das für eine Politik? Sie bedeutet letzten Endes die Umkehrung der Verhältnisse“, so Kock, „nicht der Landesgesetzgeber gibt die Richtlinien vor, sondern in diesem Fall der WDR. Die Kontrollierten werden zu Kontrolleuren!“ Kock, der auch Vorsitzender der Veranstaltergemeinschaft des Krefelder Lokalradios „Welle Niederrhein“ ist, verdeutlichte dem Parlament, dass die Stimmungslage bei den 44 privaten Lokalradios in NRW über den Gang der WDR-Gesetzgebung inzwischen „Enttäuschung, Unverständnis und Sorge“ geprägt sei.

Während der Koalitionsvertrag des Regierungsbündnisses von SPD mit Bündnis 90/Die Grünen noch 2012 die klare Absichtserklärung enthalten habe, „dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf Werbung und Sponsoring verzichtet", enthalte der Gesetzentwurf nicht einmal eine Beschränkung von 90 auf 60 Minuten nach Vorbild des NDR.

Aus den Gesprächen mit Medienpolitikern aller Fraktionen lasse sich schließen, dass alle „Angst vor der Rache des WDR“ zeigten. Kock: „Regierung und Opposition möchten dem WDR gegenüber gern auf den anderen, den Schuldigen zeigen und sich selbst einen schlanken Fuß machen.“ Die ehrenamtlichen Vertreter des Lokalfunks könnten nur hoffen, dass der Gesetzgeber „weiterhin und uneingeschränkt“ der Gesetzgeber bleibe und nicht zum Lobbyisten des WDR werde.

Der NRW-Verband Lokaler Rundfunk fordert neben der Werbezeiten-Beschränkung der aus Gebühren finanzierten Sendeanstalt auch eine Öffnung des öffentlich-rechtlichen WDR für Bürgerfunk-Sendung sowie den Ausstieg des WDR aus der Radio NRW GmbH, dem Mantelprogrammdienstleister der privaten Lokalradios. Über einen Anteil von 24,9 Prozent an Radio NRW nehme der WDR Einblick in alle Planungen seiner Konkurrenz und könne sie über den Aufsichtsrat zudem beeinflussen.

Anders, als dem rein privat finanzierte Lokalfunk, wird dem WDR bislang nicht auferlegt, Sendezeiten für sogenannte Bürgerfunk-Gruppen zur Verfügung zu stellen. Der Verband des lokalen Rundfunks fordert daher, auch den WDR zu verpflichten, in seinen Programmen 1Live, WDR2 und WDR4 werktags nach 20 Uhr ausreichende Programmplätze für Bürgerfunker vorzuhalten.

Neben dem Verband Lokaler Rundfunk, dem Zeitungsverlegerverband NRW und dem ihm angeschlossenen Verband der Betriebsgesellschaften NRW sowie dem Verband privater Rundfunk und Telemedien kritisierte auch die Landesanstalt für Medien (LfM) Teile des Gesetzentwurfs.

So sprach sich der scheidende LfM-Direktor Jürgen Brautmeier gegen die geplante Neuregelung aus, Einnahmen der LfM künftig in die WDR-Kassen umzuleiten, um daraus die Film- und Medienstiftung des Landes sowie das Grimme-Institut zu finanzieren. Dies sei der Versuch der Einflussnahme auf eigentlich staatsferne Einrichtungen. Brautmeier sprach sich wie auch die Vertreter des Lokalfunks ausdrücklich für eine Werbezeitenreduzierung in den WDR-Radioprogrammen auf 60 Minuten aus.

Während die Landesregierung betont, ein Ziel des Gesetzentwurfs sei es, Programmbeschaffungen „von einem gewissen Umfang“ als Konsequenz aus der Gottschalk-Pleite künftig unter die Kontrolle der Aufsichtsgremien zu bringen, forderte WDR-Intendant Tom Buhrow, die Gremien erst ab einer Einkaufssumme von 2,5 Millionen Euro verpflichtend zu beteiligen. Dies entspräche (je nach Produktionsweise) den Aufwändungen für eine „Tatort“-Doppelfolge, einer üppigen Samstagabend-Show im „Wetten, dass..?“-Kaliber, einer Mini-TV-Serie oder bei entsprechender Co-Finanzierung einem TV-Kinofilm.

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