Tausende Euro Verlust für Versicherte

Die Beteiligung an der Bewertungsreserve fällt weg. Verbraucherschützer will neue Regelung.

Düsseldorf. Wenn der Bundesrat am Freitag eine ab dem 21. Dezember geltende Neuregelung für Lebensversicherungen verabschiedet, kann dies Versicherungsnehmer mehrere Tausend Euro kosten. Betroffen sind Verträge, bei denen der Kunde bei Ablauf des Vertrags an den Bewertungsreserven beteiligt wird. Dazu zählen laut „Bund der Versicherten“ (BdV) alle Kapitallebens- und Rentenversicherungsverträge, also auch Riester- und Rürup-Renten sowie betriebliche Verträge zur Entgeltumwandlung. Zwar ändert sich nichts an der garantierten Versicherungsleistung und der Überschussbeteiligung. Mit der Beteiligung des Kunden an der Bewertungsreserve für festverzinsliche Wertpapiere (siehe Kasten) soll aber Schluss sein.

Wie sich das auswirken kann, beschreibt die Stiftung Warentest: Ein Versicherer hatte für seinen Kunden berechnet, dass er, falls er noch bis 1. Dezember gekündigt hätte, einen Rückkaufswert von 43 500 Euro erzielt hätte. Beim regulären Ablauf der Versicherung am 1. Januar 2013, nach Wegfall der Bewertungsreserve, bekäme er nur 37 300 Euro.

Um Härtefällen gegenzusteuern, soll die Einbuße der Versicherungskunden auf maximal fünf Prozent beschränkt werden. Dennoch bleibt eine deutliche Schlechterstellung im Vergleich zu den Kunden, deren Versicherung bereits in der Vergangenheit abgelaufen war und denen die Bewertungsreserve zugute kam.

BdV-Chef Axel Kleinlein kritisiert, es werde „tief und massiv in die Überschussansprüche aller bestehenden Verträge eingegriffen.“ Ein Profitieren von der Alt-Regelung durch Kündigung und eine Abwägung der damit verbundenen Vor- und Nachteile ist vor der Ende nächster Woche in Kraft tretenden Regelung nun nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fordert Kleinlein, die Sache auf Eis zu legen und eine neue Lösung zu erarbeiten.

“ Kommentar S. 2

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