Warnschussarrest soll U-Bahn-Schläger stoppen

Kabinett verschärft Jugendstrafrecht. Höchststrafe bei Mord soll von zehn auf 15 Jahre Haft angehoben werden.

Berlin. Nicht nur Jugendliche U-Bahn-Schläger müssen künftig mit härterer Bestrafung rechnen. Als Reaktion unter anderem auf wiederholte brutale Angriffe Jugendlicher auf Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln brachte das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin den geplanten Warnschussarrest auf den Weg.

Danach kann in schweren Fällen zusätzlich zu einer Strafe auf Bewährung ein Arrest für junge Straftäter verhängt werden. Zudem wird die Höchststrafe bei einer Verurteilung wegen Mordes für Heranwachsende von zehn auf 15 Jahre angehoben.

Der Warnschussarrest soll greifen, wenn eine Jugendstrafe noch nicht verhängt werden soll oder kann, eine Jugendstrafe auf Bewährung allein aber dem beabsichtigten Strafmaß nicht genügt. Bisher galt für straffällige Jugendliche: entweder Bewährung oder Arrest oder Haft.

Die schwarz-gelbe Koalition will mit der Gesetzesinitiative die Handlungsmöglichkeiten der Jugendgerichte erweitern und dabei auf erzieherische Gesichtspunkte und eine möglichst erfolgreiche Bewährungszeit achten.

Neben einer Bewährung kann künftig Jugendarrest verhängt werden, um dem Jugendlichen „seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen“. Die Union hofft, dass der Warnschussarrest eine abschreckende Wirkung auf junge Täter hat. Die FDP hatte sich skeptisch gezeigt.

SPD-Fraktionsvize Christine Lambrecht nannte den Warnschussarrest Unsinn. „Die Koalition erreicht mit dieser Art von Schnupper-Knast genau das Gegenteil von dem, was sie will.“ Jugendliche mit guter Sozialprognose solle man nicht ins Gefängnis schicken.

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