Altersdiskriminierung: Beamte können Entschädigung bekommen

Leipzig (dpa) - Für viele ein echtes Ärgernis: Jüngere Beamte wurden allein wegen ihres Alters schlechter bezahlt als ältere Kollegen. Dafür steht ihnen nach einem Gerichtsurteil nun unter Umständen Entschädigung zu.

Altersdiskriminierung: Beamte können Entschädigung bekommen
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Reich wird damit aber niemand werden.

Jüngere Beamte von Bund und Ländern können unter bestimmten Umständen auf eine Entschädigungszahlung wegen Altersdiskriminierung hoffen - wenn auch nur in geringem Umfang. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Hintergrund ist die inzwischen in einer Reihe von Bundesländern korrigierte Besoldungs-Einstufung rein nach Lebensalter. Dadurch verdienten die Kläger automatisch schlechter als ältere Kollegen.

Aus Sicht der Leipziger Richter widerspricht diese Praxis einer seit dem Jahr 2006 geltenden EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Jüngere Beamte hätten daher unter gewissen Voraussetzungen einen Anspruch auf Entschädigung. Das Gericht begrenzte diesen Anspruch allerdings auf 100 Euro im Monat und zeitlich auf die Spanne zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der Korrektur der Besoldungsrichtlinien in den jeweiligen Ländern.

Der zweite Senat verhandelte mehrere Klagen von Beamten aus Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie von drei Soldaten. In dem Streitfall mit dem längsten Zeitraum stehen dem Kläger nun 5500 Euro zu. In einem anderen Fall sind es nur 50 Euro, einige Klagen wurden auch als unberechtigt abgewiesen. Die Soldaten gingen leer aus, weil sie ihre Forderungen gegenüber der Bundeswehr nicht fristgerecht eingereicht hatten.

Das Leipziger Urteil hat laut einem Gerichtssprecher grundsätzliche Bedeutung. Bei den deutschen Verwaltungsgerichten gebe es eine Vielzahl ähnlicher Fälle. Die Maßstäbe, die der Senat entwickelt habe, seien Vorbild auch für diese Entscheidungen. Keine Angaben lagen darüber vor, wie viele der insgesamt 1,88 Millionen Beamten und Soldaten von der Entscheidung betroffen sein könnten. Ihre Ansprüche müssen sie dem Sprecher zufolge in jedem Fall selbst geltend machen.

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