Antrag auf Familienpflegezeit gut vorbereiten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten sich gut vorbereiten, bevor sie bei ihrem Vorgesetzten Familienpflegezeit beantragen. „Denn ob der Chef den Antrag genehmigt, ist reine Verhandlungssache“, sagt Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Wer eine Familienpflegezeit beantragen will, sollte sich im Vorfeld gute Argumente überlegen. Man sollte sich fragen: Warum würde die Firma von der Genehmigung der Familienpflegezeit profitieren? Ein Vorteil könne etwa sein, dass keine neuen Mitarbeiter eingearbeitet werden müssen, da der Arbeitnehmer durch die Familienpflegezeit dem Betrieb erhalten bleibe, sagt Verbraucherschützerin Heike Nordmann.

Seit Januar gibt es für Beschäftigte, die einen Angehörigen pflegen, die Möglichkeit, beim Arbeitgeber Familienpflegezeit zu beantragen. Während der Familienpflegezeit kann der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit verringern - bis zu einem Minimum von 15 Stunden. Gleichzeitig mindert sich der Lohn jedoch nur um etwa die Hälfte der reduzierten Stunden. Kehrt der Berufstätige nach spätestens zwei Jahren zu seiner vollen Stundenanzahl zurück, wird ihm dafür dann einige Zeit weniger Lohn ausbezahlt - und zwar so lange, bis der Lohnvorschuss wieder ausgeglichen ist.

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