Bei Fernlehrgängen auf staatliche Zulassung achten

Köln (dpa/tmn) - Es gibt viele, die sich weiterbilden möchten, ihren Wohnort aber nicht verlassen können oder beruflich eingebunden sind. Sie sind auf einen Fernlehrgang angewiesen. Wer sich für ein solches Bildungsangebot interessiert, hat oft eine große Auswahl.

Ein Auswahlkriterium für einen Fernlehrgang sollte dabei sein, dass er staatlich zugelassen ist. Darauf weist die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht hin. Das staatliche Siegel garantiert Teilnehmern, dass sie mit dem Lehrgang das angestrebte Ziel - etwa einen Schulabschluss - überhaupt erreichen können. Außerdem könnten sie bei Kursen mit staatlicher Zulassung sicher sein, dass der Kurs inhaltlich auf dem aktuellen Stand ist.

Ob ein Fernlehrgang staatlich zugelassen ist, können Berufstätige an dem Informationsmaterial zu einem Fernlehrgang erkennen. Ist ein Kurs staatlich zugelassen, sind die Veranstalter verpflichtet, die Zulassungsnummer dort aufzuführen.

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