Bei Frühdemenz rasch an den Betriebsarzt wenden

München (dpa/tmn) - Eine Demenzerkrankung verbinden viele Menschen mit Senioren. Vereinzelt kommt die Erkrankung auch bei Jüngeren vor, die mitten im Arbeitsleben stehen. Sie sollten sich an den Betriebsarzt wenden.

Bei Frühdemenz rasch an den Betriebsarzt wenden
Foto: dpa

Von Demenz betroffene ziehen sich oft von den Kollegen zurück und verwenden viel Energie darauf, um ihre Krankheit zu vertuschen. „Meist fallen die Einschränkungen im Betrieb zunächst gar nicht auf“, sagt Stephan Weiler von der Deutschen Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM).

Im schlimmsten Fall hat das dramatische Folgen: Zum Beispiel, dass ein Maschinenführer aufgrund der Demenz in der Produktion Fehler macht, die ihn selbst oder andere Mitarbeiter gefährden. Gibt es Anzeichen für eine Demenz, sollte sich der Betroffene, ersatzweise auch Familie oder Kollegen, rasch an den Betriebsarzt wenden.

Erste Symptome für die Erkrankung können sein, dass Beschäftigten Wörter nicht mehr einfallen oder ihnen nicht mehr klar ist, in welcher Reihenfolge sie ihre Aufgaben erledigen müssen. Häufig verlieren Mitarbeiter auch die Fähigkeit, sich zu entscheiden, erklärt Weiler.

Ist das der Fall, kann der Betriebsarzt feststellen, ob der Beschäftigte seiner Arbeit weiter nachgehen kann, ohne sich selbst oder andere zu gefährden. Dem Arbeitgeber darf er die Krankheit aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht mitteilen. Er kann aber in die Wege leiten, dass der Arbeitnehmer auf einen anderen Arbeitsplatz versetzt wird. Fast immer gebe es die Möglichkeit, Betroffene zumindest eine Zeit lang weiter im Betrieb zu beschäftigen, sagt Weiler.

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