Beim Arbeitszeugnis auf Datum achten

Berlin (dpa/tmn) - Das Arbeitszeugnis ist für Arbeitnehmer ein wichtiges Dokument. Tippfehler verbieten sich daher von selbst. Doch auch auf das korrekte Datum sollte der scheidende Arbeitnehmer achten, denn eine falsche Angabe kann ein schlechtes Licht auf ihn werfen.

Lassen sich Berufstätige ein Arbeitszeugnis ausstellen, sollten sie darauf achten, dass das Datum korrekt ist. „Das Zeugnis sollte auf den Tag datiert sein, an dem der Arbeitnehmer die Firma verlässt“, erklärt der Karriereberater Jürgen Hesse aus Berlin. Denn sind das Ausstellungsdatum des Zeugnisses und das Ausscheidungsdatum des Arbeitnehmers nicht identisch, lasse das darauf schließen, dass es mit dem Berufstätigen Probleme gab.

Es mache keinen guten Eindruck, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen beispielsweise zum 30. Juni verlassen hat, aber das Arbeitszeugnis erst auf den 30. August datiert ist, so der Experte.

Nur in einem Fall sei es kein Problem, wenn die Daten abweichen: Wenn der Arbeitnehmer noch etliche Urlaubstage und deshalb seinen letzten Arbeitstag bereits am 15. Juni hat, obwohl er das Unternehmen erst zum 30. Juni verlässt. Dann sei es in Ordnung, wenn das Arbeitszeugnis auf den 30. Juni datiert ist.

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