Bewerber dürfen bei Fragen zur Familienplanung lügen

Köln (dpa/tmn) - Bewerber dürfen bei Fragen zur Familienplanung im Vorstellungsgespräch lügen. „Diese Frage darf nicht gestellt werden“, sagte die Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür in Köln.

Deshalb müsse sie nicht wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Genauso unzulässig ist es, wenn der Arbeitgeber nach gesundheitlichen Problemen der Arbeitnehmer fragt. Eine Ausnahme ist die Frage nach Erkrankungen, die für die Ausübung des Jobs relevant sind: „Einen Dachdecker darf ich etwa fragen, ob er an Epilepsie leidet und einen LKW-Fahrer, ob er alkoholkrank ist“, erklärt Oberthür, die Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist. Alle anderen Fragen zu gesundheitlichen Problemen des Arbeitnehmers seien jedoch tabu.

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