Chef muss Urlaub zwischen den Jahren nicht genehmigen

Berlin (dpa/tmn) - Zwischen Weihnachten und Neujahr reichen wenige Urlaubstage für einen längere freie Zeit. Sagt der Chef zu dem Wunsch jedoch nein, lässt sich dagegen in der Regel nichts machen.

Die Tage zwischen Weihnachten und Silvester haben viele Mitarbeiter gerne frei. Stimmt der Chef einem Urlaubsantrag von Angestellten für diese Zeit jedoch nicht zu, können Beschäftigte nichts machen. „Arbeitnehmer haben keinen Rechtsanspruch darauf, zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub zu nehmen“, erklärt Marta Böning, Arbeitsrechtsexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund.

Zwar müsse der Arbeitgeber auf die Wünsche des Mitarbeiters bei der Ferienplanung eingehen - und etwa bei schulpflichtigen Kinder die Schulferien berücksichtigen. Gibt es dringende betriebliche Belange, etwa eine gute Auftragslage, kann der Arbeitgeber aber darauf bestehen, dass Mitarbeiter zu einem anderen Zeitpunkt Urlaub nehmen.

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