Das Los entscheiden lassen: Streit um Brückentage vermeiden

München (dpa/tmn) - Über ein verlängertes Wochenende freuen sich viele Berufstätige. Doch nicht alle dürfen an einem Brückentag zu Hause bleiben - denn dann geht nichts mehr im Büro. Kollegen, die sich nicht einigen können, sollten das Problem spielerisch lösen.

Das Los entscheiden lassen: Streit um Brückentage vermeiden
Foto: dpa

Streit um Urlaub an Brückentagen lässt sich am einfachsten spielerisch klären. Die Konfliktberaterin Ursula Wawrzinek aus München rät, das Los entscheiden zu lassen. „Das ist eine faire Lösung, bei der alle die gleiche Chance auf den freien Tag haben.“ Alternativ können Mitarbeiter eine Münze werfen oder Schnick-Schnack-Schnuck spielen. Wichtig ist, dass sich beide Kollegen vorher darüber verständigen, das Ergebnis zu akzeptieren. „Wenn am Ende einer sagt, dass er die Idee eigentlich doof fand, bringt das nichts“, erklärt Wawrzinek. Entscheiden sich Kollegen also für die spielerische Methode, sollten sie auch hinter ihr stehen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass Kollegen versuchen, die Brückentage im Jahr gerecht untereinander zu verteilen. Wawrzinek findet, bei Brückentagen sollten alle Kollegen gleichberechtigten Anspruch auf den freien Tag haben. „Der Kinderjoker zieht dann nicht“, sagt sie. Der komme nämlich schon zum Einsatz, wenn es um den Urlaub während der Ferien geht. Außerdem ist es auch egal, welcher Mitarbeiter welche Pläne für das verlängerte Wochenende hat. „Es spielt keine Rolle, ob jemand einen Kurztrip nach Spanien plant oder einfach nur auf der Couch liegen möchte“, sagt Wawrzinek. Hier habe keine Freizeitplanung Vorrang vor der anderen.

Können sich die Kollegen nicht untereinander einigen, sollten sie den Chef um Hilfe bitten. Er muss im Streitfall nach dem Bundesurlaubsgesetz auch soziale Gesichtspunkte bei der Verteilung der freien Tage berücksichtigen. Dazu gehört auch, ob jemand Kinder hat. So eine Entscheidung von oben herab ist aber nur die zweitbeste Lösung: Denn dann fühlt sich eventuell der Kollege ungerecht behandelt, der leer ausgeht. Auch betriebliche Gründe können dagegen sprechen, dass der Chef den Urlaub eines Kollegen nicht bewilligt - dazu gehört zum Beispiel, wenn dieser am Brückentag dringend gebraucht wird, erklärt Wawrzinek.

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