Fahrgemeinschaften zur Arbeit sind gesetzlich unfallversichert

Berlin (dpa/tmn) - Kommen Beschäftigte in Fahrgemeinschaften zur Arbeit, sind sie unterwegs gesetzlich unfallversichert. Das gilt auch dann, wenn sie zum Abholen von Kollegen einen Umweg fahren.

Allerdings sollten die Mitglieder der Fahrgemeinschaft so eingesammelt werden, dass die Route so kurz wie möglich ist. Nicht erforderlich ist, dass die Arbeitnehmer von einem gemeinsamen Startpunkt aus starten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in ihrer Zeitschrift Arbeit und Gesundheit (Ausgabe 1/2013) hin.

Weichen Beschäftigte aus sonstigen Gründen vom direkten Weg zur Arbeit ab, entfällt der Versicherungsschutz. Wer also morgens noch schnell zum Bäcker oder abends zum Schwimmen fährt, ist gesetzlich nicht mehr versichert.

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