Gericht: Schneeballschlacht gehört für Lehrer zur Arbeit

Freiburg (dpa) - Ein Lehrer beteiligt sich auf dem Schulhof an einer verbotenen Schneeballschlacht und wird dabei verletzt. Ein Verwaltungsgericht musste nun entscheiden, ob es ein Dienstunfall war.

Eine Schneeballschlacht mit Schülern ist für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Freiburg Teil der Arbeit. Wird der Lehrer dabei verletzt, so sei dies ein Dienstunfall. Dies gelte auch dann, wenn die Schulordnung das Werfen von Schneebällen untersage, entschied das Gericht (Az.: 5 K 1220/11). Es gab damit der Klage eines Lehrers statt. Dieser hatte sich beim Verlassen des Unterrichtsraums von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln lassen und war dabei am Auge verletzt worden. Er wurde operiert und einen Monat lang krankgeschrieben.

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts ereignete sich der Unfall „in Ausübung des Dienstes“, nämlich am Dienstort auf dem Schulgelände und während der Arbeitszeit. Beim Verlassen des Unterrichtsraums sei der Pädagoge von rund 15 Schülern seiner Klasse mit Schneeballwürfen empfangen worden. Es habe sich daraus eine wilde Schneeballschlacht entwickelt, an der sich der Lehrer mit einigen Würfen beteiligt habe. Ein Schneeball hatte ihn direkt am Auge getroffen und verletzt.

Der Vorfall müsse als Dienstunfall anerkannt werden, entschied das Gericht. Dem Lehrer müsse Unfallfürsorge gewährt werden. Dies hatte das Regierungspräsidium Freiburg abgelehnt. Dagegen hatte der Lehrer geklagt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es ist Berufung möglich vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim.

„Es ist nachvollziehbar, dass der Lehrer die Schneeballschlacht nicht als Privatsache verstanden hat“, sagte ein Gerichtssprecher. Wegen seines guten Verhältnisses zu den Schülern habe er die Schneeattacke nicht als böswillig, sondern als Ausdruck der Lebensfreude verstanden. Deshalb habe er sich beteiligt.

„Anders konnte der Pädagoge nicht reagieren, sonst hätte er sich lächerlich gemacht“, hieß es zur Urteilsbegründung. Das Gericht bezeichnete es zudem als „lebensfremd“, wenn das Regierungspräsidium Pädagogen das Werfen von Schneebällen grundsätzlich verbiete.

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