Gewerberäume: Selbst renovieren ist erlaubt

Düsseldorf (dpa/tmn) - Mieter von Gewerberäumen können selbst renovieren. Das entschied jetzt ein Gericht. Eine Klausel, nach der solche Schönheitsreparaturen immer fachgerecht gemacht werden müssen, ist unwirksam.

Mieter von Gewerberäumen dürfen Schönheitsreparaturen selbst durchführen. Eine Klausel, dass diese Arbeiten immer fachgerecht durchgeführt werden müssen, ist unwirksam, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: 10 U 66/10), wie die Mietrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen.

In dem verhandelten Fall hatte sich der Pächter einer Gaststätte vertraglich verpflichtet, Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Die Arbeiten sollte er laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen lassen. Der Pächter weigerte sich allerdings beim Auszug, die Schönheitsreparaturen auszuführen. Der Verpächter wollte daher Schadenersatz und klagte.

Allerdings ohne Erfolg: Die Klausel in dem Mietvertrag schließe aus, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen selbst vornehme, erklärten die Richter. Dadurch werde der Mieter unangemessen benachteiligt. Grundsätzlich habe nach der gesetzlichen Regelung nicht der Mieter, sondern der Vermieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen. Allerdings werde diese Pflicht in der Regel auf den Mieter übertragen. Diesem müsse dann aber auch die Möglichkeit, die Reparaturen kostensparend selbst in die Hand zu nehmen.

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