Kein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung

Erfurt (dpa) - Gekündigte Arbeitnehmer können nicht grundsätzlich damit rechnen, noch Weihnachtsgeld zu bekommen. Das hänge vom Zweck der Sonderzahlung und den Zeitpunkt der Auszahlung ab, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Der Anspruch auf Weihnachtsgeld könne davon abhängig gemacht werden, ob ein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Auszahlung besteht. Das hat das Bundesarbeitsgericht am Mittwoch (19. Januar, Aktenzeichen: 10 AZR 667/10) entschieden. Die Erfurter Richter erklärten damit entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen für rechtens. Allerdings komme es immer darauf an, welcher Zweck mit der Sonderzahlung verfolgt werde. Werde das Weihnachtsgeld einzig an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft und sei nicht zur Vergütung der Leistung bestimmt, sei dagegen nichts einzuwenden.

Der Zehnte Senat wies den entsprechenden Fall einer Steuerfachwirtin dennoch an das Landesarbeitsgericht Hamm zurück. Die Klägerin, der mit Schreiben vom 23. November 2009 zum Jahresende gekündigt worden war, machte die Zahlung des Weihnachtsgeldes geltend. Die Auszahlung sollte mit der Vergütung für den Monat November erfolgen. Die Klägerin hatte behauptet, ihr sei gekündigt worden, weil sie nicht freiwillig auf das Weihnachtsgeld verzichten wollte. Dies müsse das Landesarbeitsgericht aufklären.

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