Keine GEZ-Gebühren für Arbeitsrechner in Wohnung

Leipzig (dpa/tmn) - Keine GEZ-Gebühren mehr für Freiberufler: Wer seinen Computer daheim gewerblich nutzt, ist von den Fernsehgebühren befreit. So lautet ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.

Freiberufler, die zu Hause einen PC gewerblich nutzen, müssen dafür keine Rundfunkgebühren mehr bezahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden (BVerwG 6 C 15.10, 45.10. 20.11). Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen stellt nun im Netz einen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Freiberufler ihr Geld zurückfordern können. Bislang haben Selbstständige jeden Monat 5,76 Euro GEZ-Gebühren bezahlt für gewerblich genutzte PCs in einer privaten Wohnung.

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