Lehrlinge müssen Urlaub mit Ausbilder absprechen

Berlin (dpa/tmn) - Endlich eine Pause vom Ausbildungsalltag - viele Lehrlinge freuen sich sehr auf ihren ersten Urlaub. Dabei sollten sie allerdings eines nicht vergessen: die freien Tage vorher mit dem Chef abzusprechen.

Lehrlinge müssen ihren Urlaub mit dem Ausbilder absprechen. Fehlt seine Zustimmung, können sie nicht freinehmen, sagt Esther Hartwich, Ausbildungsexpertin beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Auf wie viele Urlaubstage Lehrlinge Anspruch haben, sei im Ausbildungsvertrag geregelt. Das gesetzlich vorgeschriebene Minimum bei Erwachsenen seien 25 Werktage. Das gilt allerdings nur für Lehrlinge, die auch samstags arbeiten. Wer nie am Samstag in den Betrieb muss, dem stehen nur 20 freie Tage zu.

Jüngeren steht etwas mehr Urlaub zu: Bei Auszubildenden unter 16 Jahren, die auch samstags zur Lehre müssen, sind es 30 Werktage, bei Lehrlingen unter 17 Jahren 27 Werktage. Bei 17-Jährigen sind es ebenfalls 25 Werktage.

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