Mit dem Dienstapparat privat telefonieren: Wann Ärger droht

Köln (dpa/tmn) - Schnell mal den Partner anrufen und die Verabredung am Abend verschieben: Viele telefonieren hin und wieder vom dienstlichen Telefon aus privat. Ist das rechtlich in Ordnung? Und wenn nein, was droht?

Mit dem Dienstapparat privat telefonieren: Wann Ärger droht
Foto: dpa

Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht, erläutert die rechtlichen Regelungen:

Darf ich vom Diensttelefon aus Privatgespräche führen?

Nein, das ist grundsätzlich verboten. Das Telefon ist für dienstliche Zwecke gedacht und vom Arbeitgeber bezahlt. Etwas anderes gilt nur, wenn der Arbeitgeber Privatgespräche ausdrücklich erlaubt hat. Um keinen Ärger zu bekommen, fragt man am besten beim Vorgesetzten nach. Eine Kündigung wird in den meisten Fällen aber erst nach vorheriger Abmahnung zulässig sein.

Der Chef duldet Privatgespräche: Wie viel Minuten Privatgespräch sind noch in Ordnung?

Das kann man nicht pauschal sagen. Solche Telefonate sollten angemessen sein. Kurz eine Verspätung anzukündigen, ist in der Regel kein Problem. Eine halbe Stunde Telefonat mit der Oma in Rumänien schon.

Darf ich von meinen privaten Handy Privatgespräche im Job führen?

In der Pause sicher. Während der Arbeitszeit darf man nicht privat telefonieren. In der Praxis wird das regelmäßig großzügiger gehandhabt, wenn man zum Beispiel mal kurz mit dem Arzt telefoniert. Aber eigentlich ist das in der Arbeitszeit verboten.

Darf der Arbeitgeber private SMS auf dem Diensthandy einsehen?

Das kommt auf die Weisungslage an. Wenn ausschließlich die dienstliche Nutzung des Handys erlaubt ist, darf der Arbeitgeber darauf zugreifen. Denn da haben keine privaten Daten drauf zu sein. Wenn aber die private Nutzung gestattet ist, darf er nicht zugreifen.

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