Schwangere Auszubildende können Lehre im Einzelfall verkürzen

Berlin (dpa/tmn) - Auszubildende Frauen, die noch während ihrer Lehre schwanger werden, stehen unter einer besonderen Belastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erklärt, wie Frauen im Einzelfall ihre Lehrzeit um ein halbes Jahr verkürzen können.

Schwangere Auszubildende können Lehre im Einzelfall verkürzen
Foto: dpa

Schwangere können ihre Ausbildungszeit unter Umständen verkürzen. Darauf weist der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hin. Voraussetzung ist, dass sie bereits im letzten Lehrjahr sind und gute Noten in der Zwischenprüfung haben. In dem Fall ist es grundsätzlich möglich, den Abschluss um ein halbes Jahr vorziehen. Auf diese Weise können Frauen ihre Ausbildung auch dann zu Ende machen, wenn der Geburtstermin mit den Abschlussprüfungen zusammenfällt, erläutert der DGB in seiner Broschüre „Ausbildung, schwanger - und jetzt?“.

Wer seine Ausbildung verkürzen möchte, sollte Kontakt mit dem Ausbilder sowie der zuständigen Kammer aufnehmen. Bei der Kammer müssen Jugendliche den Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen.

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