Urlaub in der Ausbildung: Diese Rechte haben Lehrlinge

Hamburg (dpa/tmn) - In der Schule waren die Ferienzeiten vorgeschrieben, in der Ausbildung können Jugendliche selbst entscheiden, wann sie freinehmen. Was sie wissen müssen:

Urlaub in der Ausbildung: Diese Rechte haben Lehrlinge
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Wie viel Urlaub steht Azubis zu?

Das hängt von ihrem Alter ab, sagt Sarah Persicke von der Handelskammer Hamburg. Wer volljährig ist, hat bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens Anspruch auf 20 freie Tage. Wer jünger ist, bekommt etwas mehr: Bei 16-Jährigen sind es bei einer Fünf-Tage-Woche 23 freie Tage, bei 17-Jährigen 21 freie Tage.

Wie nehme ich Urlaub?

Wer neu im Betrieb ist, weiß häufig noch nicht, wie das Prozedere ist. Am besten erkundigen sich Azubis bei älteren Kollegen. In der Regel ist es so, dass sie ihren Urlaubsantrag beim Ausbilder vorlegen, der ihn unterzeichnet und dieser ihn dann bei der Personalabteilung einreicht. Ein Urlaubsgesuch kann der Arbeitgeber übrigens nur ablehnen, wenn dem wichtige betriebliche Gründe entgegenstehen. Azubis sollten darauf achten, dass sie den Urlaub in die Berufsschulferien legen. Machen sie das nicht, müssen sie sonst ihren Urlaub für den Schulbesuch unterbrechen.

Kann ich in der Probezeit Urlaub nehmen?

Manchmal brauchen Ausbildungsanfänger schon in der Probezeit einen Tag Urlaub - etwa weil es ein Familienfest gibt. Rechnerisch steht ihnen nach dem ersten vollen Monat im Betrieb anteilig ein Zwölftel ihres Jahresurlaubs zu, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Innerhalb der ersten sechs Monate dürfen sie ihn aber nur mit Genehmigung des Ausbilders in Anspruch nehmen. Am besten suchen sie in so einem Fall möglichst rasch das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Viele haben Verständnis und geben Azubis frei.

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