Elternzeit: Was gibt es zu beachten?

Die Geburt des eigenen Kindes ist für viele Eltern etwas ganz Besonderes. Zusammen mit der Freude über die bevorstehende Geburt treten für die werdenden Eltern viele organisatorische Fragen auf, für die sie zusammen eine Lösung finden müssen.

Eine sehr wichtige Frage, die vor allem berufstätige Eltern beschäftigt, betrifft die Betreuung des Kindes.

Rechtliche Regelungen
Damit sich die frischgebackenen Eltern um ihren Nachwuchs kümmern können, gibt es die Elternzeit. Als Elternzeit wird der Anspruch der Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin auf Freistellung von der Arbeit nach der Geburt eines Kindes bezeichnet. Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin, es ruht lediglich und wird nach dem Ende der Elternzeit fortgesetzt. Die Elternzeit kann von beiden Elternteilen genommen werden, und zwar bis das Kind des dritte Lebensjahr vollendet hat. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann das dritte Jahr bis zum achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.

Die geplante Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden. Bei der Anmeldung müssen sich die Eltern für die kommenden zwei Jahre festlegen, damit die Arbeitgeber entsprechend planen können. Für Arbeitnehmer besteht ab dem Zeitpunkt, ab dem sie die Elternzeit melden, Kündigungsschutz. Dieser gilt jedoch frühestens acht Wochen vor dem Beginn der geplanten Elternzeit. Während der Elternzeit können beide Eltern bis zu 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Um den Einkommensausfall während der Elternzeit aufzufangen, kann das Elterngeld beantragen werden.

Elternzeit für Väter
Rechtlich gesehen scheint also alles geregelt zu sein. Doch gerade für Väter, die ihr Recht auf Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, gibt es mitunter viele Schwierigkeiten. Zwar sehen viele Eltern die Betreuung und Erziehung des Kindes zunehmend als gemeinsames Projekt an und die heutigen Väter wollen mehr Zeit mit dem Nachwuchs verbringen als vorherige Generationen. Doch Wunsch und Realität gehen bei der Kinderbetreuung oftmals weit auseinander. Zumeist ist es die Frau, die für die Kinderbetreuung beruflich aussetzt. Nur knapp ein Viertel der Väter ging nach der Geburt für bis zu zwei Monate in Elternzeit. Nur ein Prozent setzte gar vier bis sechs Monate aus.

Männer wollen nicht mit familiären Belangen in den Unternehmen Aufsehen erregen. In vielen Betrieben hat noch kein Mann Elternzeit genommen. Die werdenden Väter fürchten, mit ihrem Wunsch Skepsis und Unverständnis beim Arbeitgeber hervorzurufen. Eine Auszeit zu Gunsten des Nachwuchses habe negative Auswirkungen auf ihr berufliches Fortkommen, das glauben immerhin mehr als die Hälfte aller Väter.

Diese Befürchtungen sind begründet. Gerade engagierte Väter wollen zeigen, dass sie die betrieblichen Belange ernst nehmen und melden ihre geplante Elternzeit bereits vier Monate vorher bei ihrem Arbeitgeber an. Oftmals folgt dann die Kündigung. Um zumindest nicht vor Beginn der Elternzeit gekündigt zu werden, sollten sich gerade Väter, die Woche zwischen Beginn des Kündigungsschutzes und der spätesten Meldung an den Arbeitgeber rot im Kalender markieren. Was Väter noch beachten müssen, erfahren sie auf väterzeit.de.

Was das Elterngeld betrifft, so soll ab dem 1. Juli 2015 eine Neuregelung in Kraft treten. Das EltergeldPLUS soll Väter und Mütter unterstützen, die schon während des Elterngeldbezuges und danach auf Teilzeitbasis erwerbstätig sein wollen. Mit der Neuregelung soll die Elternzeit deutlich flexibler werden. Sowohl Müttern als auch Vätern soll es erleichtert werden, sich um den Nachwuchs zu kümmern, ohne den beruflichen Anschluss zu verlieren.



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