Auszahlung der Rente rechtzeitig beantragen

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Die Berufstätigkeit neigt sich dem Ende zu, es beginnt eine neuer Lebensabschnitt. Damit es nicht zu finanziellen Engpässen kommt, muss die Auszahlung der Rente jedoch rechtzeitig beantragt werden.

Ihre gesetzliche Rente erhalten Arbeitnehmer nicht automatisch. Sie müssen spätestens drei Monate vor dem gewünschten Starttermin einen Antrag stellen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften hin. Die entsprechenden Formulare können Arbeitnehmer per Post oder telefonisch bei der Deutschen Rentenversicherung Bund bestellen oder auf der Homepage der Organisation herunterladen.

Den vollständig ausgefüllten Antrag senden Anwärter an ihren Rentenversicherungsträger. Beim Ausfüllen sollten Versicherte ihre Bankverbindung mit der neuen BIC (früher Bankleitzahl) und ihrer IBAN (früher Kontonummer) parat haben. Sie sind auf jedem Kontoauszug zu finden. Auch die Angabe der Steueridentifikationsnummer ist Voraussetzung dafür, dass die Rente bewilligt und ausgezahlt werden kann.

Für die rechtzeitige Auszahlung privater Vorsorgeverträge sollten sich Sparer über die individuellen Anforderungen bei ihrem Anbieter informieren. Die Riester-Rente zum Beispiel erhalten Sparer grundsätzlich frühestens ab 60 Jahren. Wer ab diesem Jahr einen Vertrag abschließt, bekommt das Geld frühestens ab 62. Für die Auszahlphase von geförderten Riester- und Rürup-Renten können nur gleichbleibende oder steigende lebenslange Beträge vorgesehen werden.

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