Finanzamt belohnt Versöhnungsversuch von Paaren in Trennung

Berlin (dpa/tmn) - Der Versuch einer Versöhnung bei in Trennung lebenden Ehepaaren kann sich nicht nur emotional bezahlt machen. Im Zweifelsfall geht es dabei um bare Münze.

Das Finanzamt belohnt den Versöhnungsversuch von getrennt lebenden Ehepaaren. Ziehen die Partner wieder zusammen, wird das Ehegattensplitting für das gesamte Kalenderjahr gewährt. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Das gilt auch dann, wenn der Versöhnungsversuch nach wenigen Wochen scheitert und ein Ehegatte wieder auszieht, entschied der Bundesfinanzhof in München (Az.: VI R 268/94). Ehepartner, die dauerhaft getrennt leben, weil sie sich zum Beispiel im Trennungsjahr befinden, können das Ehegattensplitting nicht in Anspruch nehmen.

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