Freistellung von der Arbeit - Aktuelle Regelung zur Pflegezeit

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wird ein Angehöriger unerwartet pflegebedürftig, können sich Berufstätige zehn Tage von der Arbeit freistellen lassen. Eine Vergütung steht ihnen in diesem Zeitraum bisher nicht zu.

Freistellung von der Arbeit - Aktuelle Regelung zur Pflegezeit
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Das möchte die Bundesregierung nun ändern.

Wollen Arbeitnehmer eine Pflegezeit nehmen, müssen sie den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Im Prinzip genügt ein Anruf - auf der sicheren Seite sind Arbeitnehmer aber, wenn sie die Mitteilung auch schriftlich per Brief oder Fax schicken. Der Anspruch besteht nur für nahe Angehörige wie Eltern und Geschwister. In der Mitteilung muss aber nicht stehen, um welchen Angehörigen es sich handelt, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Außerdem besteht nicht die Pflicht, die zehn Tage am Stück zu nehmen. Beschäftigte können sich beispielsweise erst für fünf Tage freistellen lassen und später noch einmal für fünf Tage.

Der Arbeitgeber kann für das kurzfristige Aussetzen eine Bescheinigung verlangen, aus der hervorgeht, dass der Angehörige voraussichtlich pflegebedürftig sein wird. Am besten bitten Beschäftigte den behandelnden Arzt, ein entsprechendes Attest auszustellen. Bislang schreibt das Gesetz nicht vor, dass der Arbeitgeber während der Freistellung weiter eine Vergütung zahlen muss. Einen Anspruch haben Beschäftigte nur, wenn es entsprechende Regelungen im Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung dazu gibt.

Nach Plänen der Bundesregierung soll sich dies künftig ändern: Arbeitnehmer sollen bei einem plötzlichen Pflegefall in der Familie künftig zehn Tage lang bezahlt im Job pausieren können. Die Auszeit ist zur Organisation der Pflege vorgesehen. Das entsprechende Gesetz werde an diesem Mittwoch (15. Oktober) im Bundeskabinett verabschiedet, sagte Familienministerin Manuela Schwesig (SPD). Es soll ab Januar 2015 gelten. Geplant sei ein Lohnersatz von bis zu 90 Prozent vom Nettoeinkommen.

Darüber hinaus plant die Koalition weitere Änderungen bei der sogenannten Pflegezeit und der Familienpflegezeit. Arbeitnehmer können bereits jetzt sechs Monate aus dem Job aussteigen, um sich um einen kranken Angehörigen zu kümmern. Künftig sollen sie auch ein zinsloses Darlehen für diese Zeit aufnehmen können, um ihren Lebensunterhalt zu sichern.

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