Für gemeinsames Sorgerecht müssen Eltern kooperieren

Brandenburg (dpa/tmn) - Wollen sich getrennte Eltern gemeinsam um ihr Kind kümmern, müssen sie miteinander kooperieren können. Das urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Ständige Streitereien würden die Entwicklung des Kindes negativ beeinträchtigen.

Möchten getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben, müssen sie auch in der Lage sein, Alltagsaufgaben gemeinsam zu besprechen. Dabei stehe stets das Kindeswohl im Mittelpunkt, erklärt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (Az.: 9 UF 160/13).

In dem verhandelten Fall stritten die geschiedenen Eltern um das Sorgerecht für die Tochter. Das Amtsgericht hatte mit der Ehe zugleich auch das gemeinsame Sorgerecht der Eltern aufgelöst und allein auf die Mutter übertragen. Dagegen legte der Vater Beschwerde ein. Ohne Erfolg. Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts.

Das habe mit Recht festgestellt, dass die Eltern massiv zerstritten seien. Es sei auch nicht zu erwarten, dass sie in absehbarer Zeit eine gemeinsame Basis fänden, so dass sich die Tochter ohne Beeinträchtigungen durch den Elternstreit entwickeln könnte. Wollen Eltern gemeinsam das Sorgerecht ausüben, müssen sie miteinander kommunizieren können und bereit zur Kooperation sein, erklärten die Richter. Seien die Eltern zerstritten, würden die Kinder ständig in Konfliktsituationen gezwungen.

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