Kind nicht zur Schule geschickt: Eltern droht Gefängnis

Berlin (dpa/tmn) - Wer sein Kind regelmäßig nicht zur Schule schickt, muss im schlimmsten Fall mit einer Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten rechnen. In Deutschland besteht Schulpflicht, die dem Schutz des Kindes dienen soll.

Eltern müssen mit einer Gefängnisstrafe rechnen, wenn sie ihr Kind nicht zur Schule schicken. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hat der Deutsche Anwaltverein in Berlin hingewiesen. Denn die allgemeine Schulpflicht stelle das Recht auf Bildung sicher und diene als Schutz des Kindes, argumentierten die Richter.

In dem verhandelten Fall hatte die von ihrem Ehemann getrennt lebende Mutter ihren schulpflichtigen Sohn über einen Zeitraum von vier Monaten an 37 Tagen nicht zur Schule geschickt. Der Sohn hatte zu diesem Zeitpunkt den Wissensstand eines Sonderschülers der vierten Klasse, obwohl er in die neunte Klasse ging. Schon in den Jahren zuvor war der Junge nur unregelmäßig in der Schule aufgetaucht. Die Mutter war deswegen zu Geldstrafen und sogar zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. An ihrem Verhalten änderte dies jedoch nichts.

Das Gericht verurteilte die Frau nun zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Dies entspricht der gesetzlich möglichen Höchststrafe. Es sei die Pflicht der Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder am Schulunterricht teilnehmen können. Die Mutter haben gegen diese Schulpflicht verstoßen. Die Verhängung der Höchststrafe hielten die Richter für gerechtfertigt, da die milderen Strafen zuvor keinen Erfolg gezeigt hatten.

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