Mann bedroht Frau: Kein Trennungsjahr für Scheidung nötig

Dresden (dpa/tmn) - Bedroht ein Ehepartner den anderen massiv, muss bis zu einer Scheidung kein Trennungsjahr abgewartet werden. In diesem Fall liege eine unzumutbare Härte vor, entschied das Oberlandesgericht Dresden.

Auf dieses Urteil weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem Fall wollte sich die Frau vor Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen. Ihr Mann habe ihr gedroht. So habe er ihr gesagt „dass sie nicht lebend vom Hof komme“ und dabei einen Hammer in der Hand gehalten. Zusätzlich habe er gedroht, das Haus anzuzünden.

Das Amtsgericht hatte die vorzeitige Scheidung abgelehnt. Durch ein Gewaltschutzverfahren habe sich die Situation zwischen den Ehepartnern zwischenzeitlich beruhigt. Die Frau legte mit Erfolg Beschwerde gegen diese Entscheidung ein. Das Oberlandesgericht Dresden sah die Drohungen als unzumutbare Härte an (Az.: 23 UF 1041/11). Daran ändere auch das Gewaltschutzverfahren nichts. Dies sei ein Mittel, um die Frau vor erneuten Bedrohungen zu schützen. Die Fortdauer der Ehe könne ihr dennoch nicht zugemutet werden.

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