Öffentliche Prügelei: Nur mit Unterstützung einschreiten

Stuttgart (dpa/tmn) - Eine Person wird beschimpft, angegriffen oder sogar geschlagen: In solchen Situationen kommt es auf die Reaktion der Umstehenden an. Dabei müssen sie aber so vorgehen, dass sie sich nicht selbst in Gefahr bringen.

Öffentliche Prügelei: Nur mit Unterstützung einschreiten
Foto: dpa

Für ihre Zivilcourage hat die Offenbacher Studentin Tuğçe A. nach einem Prügelangriff mit dem Leben bezahlt. Ihr Schicksal beschäftigt Trauernde überall in Deutschland. Zivilcourage ist Pflicht, doch angesichts gewaltsamer Auseinandersetzungen sind viele Menschen unsicher, wie sie als Umstehende Prügeleien schlichten können. Dabei ist beides wichtig: Helfen und sich selbst nicht unnötig in Gefahr bringen.

Die Grundregel für solche Situationen lautet: nicht alleine einschreiten, sondern andere zum Mithelfen auffordern. „Dazu muss ich Leute direkt ansprechen, beispielsweise "Die Dame in der blauen Jacke"“, sagt Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention in Stuttgart. Entscheidend sei, dem Täter deutlich zu machen: „Hier sind mehrere, die Ihr Verhalten nicht tolerieren.“

Als nächstes sollte unter 110 die Polizei gerufen werden. Außerdem sollten Umstehende den Täter genau beobachten und sich Äußerlichkeiten merken, um danach als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Wenn es die Situation zulässt, sollte man sich dann um das Opfer kümmern.

Auf keinen Fall sollten Dritte den Täter provozieren oder duzen. Das suggeriere anderen, dass es sich eventuell um eine persönliche Auseinandersetzung handelt. Das könne den Eindruck erwecken, es sei besser, sich rauszuhalten. Auch den Täter anzufassen und wegzuschubsen, könne brenzlig werden und traue sich nicht jeder zu. Es komme aber weniger auf das körperliche Einschreiten an, als manch einer denkt. Wichtig ist laut Schmidt, dem Täter geschlossen zu signalisieren: „Wir tragen dein Verhalten nicht mit.“

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