Schlange stehen oder im Bus: Schwangere haben keine Sonderrechte

Hamburg (dpa/tmn) - Ob in der Kaufhaus-Schlange oder im Bus: Um langes Stehen zu vermeiden, können Schwangere nur freundlich fragen. Rechtliche Regelungen gibt es für solche Situationen nicht.

Schlange stehen oder im Bus: Schwangere haben keine Sonderrechte
Foto: dpa

Langes Stehen fällt Schwangeren vor allem zum Ende hin schwer. Einfach vorgehen dürfen sie in Kaufhäusern oder Supermärkten aber nicht - jedenfalls gibt es keine entsprechenden Hausordnungen, die das generell erlauben würden. Es bleibe Frauen nur, nett zu fragen, heißt es in der Zeitschrift „Eltern“ (Ausgabe 12/2014). Außerdem haben werdende Mütter keinen rechtlichen Anspruch auf einen Sitzplatz in Bus, U- oder Straßenbahn.

Allerdings gibt es speziell ausgewiesene Plätze für Schwerbehinderte, Senioren und Schwangere, die freigegeben werden müssen. Im Zweifelsfall sollten sich Frauen an das Personal im Nahverkehr wenden, oder sie fragen auch hier höflich bei anderen Mitfahren nach. Ihrer Erfahrung nach komme es nur sehr selten vor, dass Fahrgäste auf diese Bitte nicht eingehen würden, erläutert Silke Seibel, stellvertretende Pressesprecherin des Hamburger Verkehrsverbundes.

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