Schwangere haben Anspruch auf Diabetes-Früherkennung

Berlin (dpa/tmn) - Dass sie unter Schwangerschaftsdiabetes leiden, bemerken werdende Mütter oft gar nicht selbst. Dabei kann die Erkrankung dem Nachwuchs schaden. Eine verlässliche Methode zur Früherkennung gehört nun zum Pflichtprogramm der gesetzlichen Krankenkassen.

Gesetzlich krankenversicherte Frauen zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche haben ab sofort Anspruch auf eine Blutzucker-gestützte Früherkennung von Schwangerschaftsdiabetes. Bisher hätten Frauen den Test selbst bezahlen müssen, wie die Deutsche Diabetes Gesellschaft und die Organisation DiabetesDE erklären. Die Kassen hätten bisher nur einen Urinzuckertest bezahlt. Anfang März ist der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen in Kraft getreten. Danach wird das Diabetes-Screening zur Kassenleistung für Schwangere.

Der Urintest ist nach Angaben der Deutschen Diabetes Gesellschaft während der Schwangerschaft nicht verlässlich. Werdende Mütter, bei denen der sogenannte Gestationsdiabetes festgestellt werde, sollten während und nach der Schwangerschaft ärztlich betreut werden. Für werdende Mütter erhöht Schwangerschaftsdiabetes nach Angaben von DiabetesDE das Risiko, Bluthochdruck, Harnwegsinfekte oder Schwangerschaftsvergiftungen zu erleiden. Außerdem hätten Mütter ein erhöhtes Risiko, dauerhaft an Diabetes zu erkranken.

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