Suchtberater warnen vor Modetrend „Elektro-Wasserpfeife“

Nürnberg (dpa) - Sie sind legal und schmecken nach Kirsche, Apfel oder Schokolade - nikotinfreie Elektro-Wasserpfeifen sind der neue Modetrend bei Jugendlichen. Suchtberater sind besorgt und schlagen Alarm.

Suchtberater warnen vor Modetrend „Elektro-Wasserpfeife“
Foto: dpa

Jugendschützer und Suchtberater sind alarmiert wegen der wachsenden Verbreitung nikotinfreier Elektro-Wasserpfeifen. Die als „E-Shisha“ oder „Shisha-to-go“ angebotenen Glimmstängel seien vor allem bei Schülern auf dem Weg zur Schule oder in Pausen beliebt, berichtete die Suchtpräventionsberaterin beim Nürnberger Jugendamt, Renate Rumrich. Sie sieht im vermeintlich harmlosen E-Shisha-Paffen den Einstieg in die Tabaksucht - und rät deshalb ebenso wie Krebsforscher nachdrücklich davon ab.

Zur Verbreitung der E-Shisha tragen vor allem beliebte Aromen wie Kirsche, Schokolade, Apfel oder Pina Colada bei. Sie sind in den zigaretten-ähnlichen Mundstücken in Form aromatisierter Fluids enthalten. Ein Mini-Akku sorgt über einen Glimmdraht für eine Verdampfung der Flüssigkeit. Nach Angaben eines Nürnberger Shisha-Händlers enthält eine Einweg-E-Shisha Fluid für rund 500 Züge und kostet rund sieben Euro. Daneben gebe es Mehrweg-Varianten mit Nachfüllmöglichkeit.

Viele Eltern, Lehrer und Jugendsozialarbeiter reagieren nach Rumrichs Angaben verunsichert auf die Verbreitung von E-Shishas bei Jugendlichen. „Viele fragen sich: Was ist das überhaupt? Sind Shishas erlaubt? Wie gesundheitsschädlich sind sie?“ Das Nürnberger Jugendamt rät Jugendlichen strikt davon ab: „Denn es gibt bislang keine Untersuchungen, die zeigen, wie sich die Wirkstoffe der E-Shishas auf die Gesundheit der Jugendlichen auswirken.“ Außerdem sei es von der E-Shisha zur normalen Zigarette meist nur ein kurzer Weg.

Viele Schulen haben inzwischen den Konsum der Elektro-Wasserpfeifen auf dem Schulgelände untersagt. Außerhalb des Schulgeländes sei dem Konsum der E-Shishas dagegen kaum beizukommen, räumt Rumrich ein. Solange die verwendeten Fluids keinen Tabak oder Nikotin enthielten, fielen sie nicht unter das Jugendschutzgesetz.

Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum in Heidelberg hat sich erst Mitte März dafür ausgesprochen, „elektronische Inhalationsprodukte wie E-Zigaretten und E-Shishas genauso zu behandeln wie herkömmliche Zigaretten“. Mit dem Dampf der Produkte inhalierten die Jugendlichen nicht nur die atemwegsreizende Grundsubstanz Propylenglykol. „Teilweise enthält der Dampf auch krebserzeugende Substanzen wie Formaldehyd, Nickel oder Chrom“, warnen die Krebsforscher. Die Langzeitfolgen einer häufig wiederholten Inhalation dieses Chemikaliengemischs seien noch unbekannt.

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