Ab August höhere Umzugskosten steuerlich absetzbar

Berlin (dpa/tmn) - Ab dem 1. August können mehr Kosten für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer abgesetzt werden. Der Pauschbetrag steige für Singles auf 641 Euro (bisher 636 Euro) und Verheiratete auf 1283 Euro (bisher 1271 Euro), erklärt der Bund der Steuerzahler.

Ziehen Kinder oder weitere Familienangehörige mit um, könnten für diese Personen je 283 Euro (bisher 280 Euro) angesetzt werden. Benötigten Kinder aufgrund des umzugsbedingten Schulwechsels Nachhilfeunterricht, könnten diese Aufwendungen ab August bis zu einem Höchstbetrag von 1617 Euro pro Kind berücksichtigt werden. Bislang galt ein Höchstbetrag von 1603 Euro. Wichtig sei, dass die höheren Pauschalen nur gelten, wenn der Umzug nach dem 31. Juli beendet wurde, erklärt Anita Käding vom Steuerzahlerbund.

Ein Umzug sei beruflich veranlasst, wenn sich die Fahrzeit zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich verkürze, erläutert Käding. Eine erhebliche Fahrzeitverkürzung werde angenommen, wenn sich die Zeit für Hin- und Rückweg insgesamt um mindestens eine Stunde reduziere.

Abgesetzt werden könnten neben den Kosten für den Transport der Möbel auch die ortsüblichen Aufwendungen für einen Makler, aber auch die Kosten für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder doppelte Mietzahlungen. Statt der Umzugspauschalen könnten Steuerzahler die sonstigen Umzugskosten auch einzeln nachweisen. Dann müssten jedoch alle Rechnungen sorgfältig aufbewahrt und beim Finanzamt vorgelegt werden.

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