Änderungen bei Freibeträgen dem Finanzamt melden

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten Veränderungen bei ihren Freibeträgen möglichst rasch dem Finanzamt mitteilen. Andernfalls muss man mit erheblichen Nachzahlungen nach der nächsten Einkommensteuererklärung zu rechnen.

Falls sich ein auf der Lohnsteuerkarte eingetragener Freibetrag verringert habe, etwa durch geringere Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sollte das Finanzamt bald informiert werden, erklärt die Bundessteuerberaterkammer.

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