Alle EU-Bürger bekommen Recht auf Bankkonto

Straßburg (dpa) - Ohne Bankkonto kann man in der modernen Gesellschaft kaum existieren. Die EU hat nun die Rechte von Verbrauchern gestärkt und gibt allen Europäern das Recht auf ein Girokonto.

Alle EU-Bürger bekommen Recht auf Bankkonto
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Alle Bürger in der EU können künftig ein Girokonto einrichten, auch wenn sie keinen festen Wohnsitz haben. Mit dem Konto können sie grundlegende Funktionen nutzen, etwa Geld überweisen oder Bargeld am Automaten abheben. Das EU-Parlament stimmte am Dienstag (15. April) in Straßburg für das Gesetz, das ab 2016 gelten soll.

Die EU-Regierungen müssen noch zustimmen, doch dies gilt als Formalie. Damit bekämen auch deutsche Kunden erstmals einen Rechtsanspruch auf ein „Girokonto für Jedermann“. Bisher gab es dazu nur freiwillige Selbstverpflichtungen der Banken.

In Deutschland sind nach Schätzungen etwa 670 000 Bürger ohne Konto, also knapp ein Prozent der Verbraucher. EU-weit können 25 bis 30 Millionen Bürger über 15 Jahren nach Kommissions-Angaben bisher kein Konto eröffnen, obwohl sie es möchten. Gründe dafür sind etwa, dass sie obdachlos sind oder finanzielle Schwierigkeiten haben.

Ob der Inhaber sein Konto grundsätzlich oder nur um einen bestimmten Betrag überziehen kann, können die EU-Staaten selbst festlegen. Das Girokonto muss nicht kostenlos sein, soll aber höchstens „vernünftige Gebühren“ haben.

Das neue Gesetz soll zudem die Rechte aller Bankkunden stärken. So sollen Verbraucher leichter die Konditionen von Girokonten vergleichen und die Bank wechseln können - auch über Grenzen hinweg.

Wer in Geldnöten steckt, muss in Deutschland auch heute schon nicht auf ein Konto verzichten. Im Falle einer Pfändung können Bankkunden ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Darauf haben sie einen Rechtsanspruch. Wichtig zu beachten: Es gibt nur ein Recht auf Umwandlung eines bestehenden Kontos.

Auf einem P-Konto ist ein Teil des Guthabens vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Der Grundfreibetrag liegt bei 1045,04 Euro im Monat. Wer unterhaltspflichtig ist, kann den Freibetrag erhöhen. Dafür muss der Bank eine Bescheinigung etwa vom Schuldnerberater, Arbeitgeber, Sozialleistungsträger oder der Familienkasse vorgelegt werden. Kosten für die Umwandlung dürfen nicht anfallen.

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