Alternativen zur Rente mit 67

Viele Menschen können sich nicht vorstellen, so lange zu arbeiten. Wir sagen, was sie tun können.

Düsseldorf. Der Einstieg in die Rente mit 67 hat begonnen. Doch viele Ältere können sich kaum vorstellen, länger als bisher weiterzuarbeiten. Was können Betroffene tun?

Ab 2013 soll für Ältere die „Kombirente“ eingeführt werden. Sie soll die Kombination von Teilzeitarbeit und Rente attraktiver machen. Die neue Rente kommt für alle in Frage, die vorzeitig — meist ab 63 — Anspruch auf ein vorgezogenes Altersruhegeld haben. Bislang sind für Frührentner maximal 400 Euro Hinzuverdienst im Monat erlaubt, ohne dass die Rente gekürzt wird. Demnächst soll es weit mehr sein: Insgesamt dürfen Ältere dann, nach dem Plan von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, zusammen mit der Rente den höchsten Brutto-Jahresverdienst der vergangenen 15 Jahre erreichen. Wer beispielsweise 12 000 Euro jährlich an Rente erhält und maximal 36 000 Euro brutto verdient hat, darf 24 000 Euro im Jahr zur Rente hinzuverdienen. Im Monat sind das dann also 2000 Euro brutto. Der Haken: Wie bei jeder Rente vor dem regulären Renteneintrittsalter, so müssen auch Kombirentner mit hohen Abschlägen bei der Rente rechnen. Sie gelten lebenslang.

Arbeitnehmer haben häufig einen Rechtsanspruch auf Verkürzung ihrer Arbeitszeit. Dabei können sie sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz stützen, das Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten das Recht zur Verkürzung ihrer Arbeitszeit gibt.

Wer 58 und älter ist, hat in der Regel zwei Jahre lang Anspruch auf diese Versicherungsleistung der Arbeitsagenturen. Diese wird derzeit längstens gezahlt, bis Arbeitslose 65 Jahre und einen Monat alt sind. Auch diese Altersgrenze steigt Schritt für Schritt auf 67 Jahre an. Ältere Arbeitslose müssen sich allerdings — genau wie Jüngere — dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und aktiv Arbeit suchen. Wichtig: Das ALG I fällt oft deutlich höher aus als die zu erwartende Rente.

Viele ältere Beschäftigte sind (chronisch) krank. Sie haben genau wie Jüngere Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse — und zwar für ein und dieselbe Krankheit auf maximal 78 Wochen (einschließlich der sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) begrenzt. Auch das Krankengeld ist meist deutlich höher als die zu erwartende Altersrente.

Gerade für Ältere mit starken gesundheitlichen Handicaps lohnt es sich, beim Versorgungsamt die Anerkennung als Schwerbehinderte zu beantragen. Schwerbehinderte können derzeit mit 60 Jahren und einigen Monaten in Rente gehen — allerdings mit erheblichen Rentenabschlägen.

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