Anspruch auf Steuer-Rückforderung begrenzt

München (dpa) - Eine viel zu hohe Steuerrückzahlung ist ein selten erfüllter Steuerzahlertraum. Einem Saarländer ist jedoch genau das passiert - und er verschwieg es. Mit Erfolg, denn die Rückforderung des Finanzamtes kam zu spät.

Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch (18. Januar) veröffentlichten Urteil entschieden (Aktenzeichen: VII R 55/10). Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids. Damit kann ein Steuerzahler aus dem Saarland knapp 85 000 Euro behalten.

Das Finanzamt hatte bei ihm einen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt. Statt der ihm zustehenden 336 Euro plus Zinsen in Höhe von 58 Euro erhielt er die Summe von 70 995 Euro an Erstattung plus Zinsen von 14 182 Euro, sagte ein BFH-Sprecher. Dass er damit viel zu viel zurückbekam, verschwieg der Saarländer.

Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt nach einer externen Revision seinen Fehler, korrigierte die Anrechnungsverfügung und verlangte dann den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück. Abschließend ohne Erfolg: In seinem Urteil vom 25. Oktober 2011 entschied der BFH, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, hieß es.

Erst am Dienstag hatte der Bundesrechnungshof dem Steuervollzug ein miserables Zeugnis ausgestellt und große Defizite beklagt. Zu viele Steuererklärungen würden zum Schaden der Staatskasse einfach durchgewunken, hieß es. Ein Hauptgrund für die Misere sei das zu komplexe Steuerrecht, das zudem ständig geändert werde.

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