Arbeitnehmer können Restaurantrechnungen absetzen

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer können Restaurantrechnungen steuerlich geltend machen. Die Voraussetzung: Der Grund für das Essen müsse beruflich sein, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Allerdings erkennt das Finanzamt nicht alle Ausgaben an. Kosten für die Geburtstagsfeier im Kollegenkreis etwa fielen in den Bereich der privaten Lebensführung. Abgesetzt werden können aber beispielsweise Kosten für eine Abschiedsfeier oder die Aufwendungen für ein Dienstjubiläum.

Absetzbar sind Bewirtungsaufwendungen demnach auch für Arbeitnehmer, deren Bezüge erfolgsabhängig sind. Die Ausgaben dienen dann dem Zweck, die Bezüge zu steigern und werden vom Finanzamt daher anerkannt. „Arbeitnehmer sollten ihre Bewirtungsrechnungen unter diesen Aspekten prüfen und gegebenenfalls in der Einkommensteuererklärung angeben“, empfiehlt Käding. „Wichtig ist, dass ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg vorliegt.“

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