Bahn-Alternative Fahrgemeinschaft: Wer haftet beim Unfall?

Berlin (dpa/tmn) - Auf dem Weg zur Arbeit die Kollegen aus der Nachbarschaft mitnehmen? Gerade während des Bahnstreiks können Fahrgemeinschaften den Verkehr entlasten und Pendler schneller zum Ziel bringen.

Bahn-Alternative Fahrgemeinschaft: Wer haftet beim Unfall?
Foto: dpa

Doch was passiert, wenn es auf der Fahrt zu einem Unfall kommt?

„Die Insassen sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs versichert“, erklärt Christian Janeczek, Verkehrsrechtsexperte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das gilt auch, wenn der Fahrer Geld für den Transport nimmt, um sich die Fahrtkosten mit den Mitfahrern zu teilen.

Wenn der Fahrer allerdings Geld mit der Mitfahrgelegenheit verdienen möchte, muss er ein Gewerbe anmelden und mit einer höheren Kfz-Versicherungsprämie rechnen. Zusätzlich braucht er möglicherweise einen Personenbeförderungsschein. „Aber solange sich alle nur die Fahrtkosten teilen, ist das nicht nötig“, sagt Janeczek.

Wer über längere Strecken mit der Fahrgemeinschaft unterwegs ist, sollte wissen, dass das Reisegepäck nicht automatisch mitversichert ist. „Versichert sind nur Gegenstände, die am Körper sind oder liegen.“ Janeczek empfiehlt Personen, die öfter eine Mitfahrgelegenheit nutzen, über eine private Zusatzversicherung nachzudenken.

Mitfahrgelegenheiten finden Betroffene gerade während des Streiks über den Kurznachrichtendienst Twitter oder über lokale Gruppen im sozialen Netzwerk Facebook. Hier gibt es zum Beispiel Gruppen wie „Mitfahrgelegenheit Berlin“ oder „Mitfahrgelegenheit München - Heidelberg“, in denen Nutzer Angebote und Gesuche posten können.

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