Bank darf Konto nur mit Zustimmung des Kunden umstellen

Mönchengladbach (dpa/tmn) - Banken dürfen ihre Bedingungen ändern und -mit etwas Vorlauf - für ein bisher kostenloses Konto Gebühren erheben. Das Kontomodell von der Basis- auf eine teurere Premium-Variante umzustellen, ist aber nicht erlaubt.

Eine Bank darf ein Konto nur mit Zustimmung des Kunden umstellen. Das entschied das Landgericht Mönchengladbach (Az.: 8 O 62/12) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen sei nicht ohne weiteres zulässig.

In dem Fall hatte eine Bank ihren Kunden schriftlich mitgeteilt, dass sie das bisher vereinbarte kostenlose Kontomodell in ein Premium-Konto-Modell umwandeln würde. Die Kontoführung bleibe in den ersten zwölf Monaten kostenfrei, danach fielen monatlich 5,99 Euro Gebühr an. Wer nicht einverstanden sei, könne innerhalb von acht Wochen Widerspruch einlegen.

Dieses Vorgehen bewertete das Landgericht als irreführend. Die Bank erwecke in dem Schreiben den Eindruck, sie sei ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, das Konto einseitig umzustellen. Tatsächlich wäre hierfür zumindest ein entsprechender Änderungsvorbehalt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich gewesen. Einen solchen gab es jedoch nicht.

Zwar hatte sich die Bank vorbehalten, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und in diesem Fall die Kunden auf ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. Eine Änderung der Entgeltregelungen war hiervon aber nicht erfasst. Allein durch Schweigen könne die Zustimmung des Kunden nicht herbeigeführt werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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