Bank haftet bei unverantwortlicher Kreditvergabe

Berlin (dpa/tmn) - Eine Bank muss bei der Kreditvergabe verantwortlich handeln - sonst haftet sie. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Berlin hervor, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt.

So muss eine Bank ihre Kunden darauf hinweisen, wenn sie erkennt, dass die Finanzierung später nicht mehr störungsfrei möglich sein wird. Im verhandelten Fall hatte ein Ehepaar eine vermietete Eigentumswohnung erworben und den Kaufpreis durch eine Bank finanzieren lassen (Aktenzeichen: 4 o 482/09). Die Eheleute hatten später geltend gemacht, dass sie sittenwidrig getäuscht worden seien und die Bank davon auch Kenntnis gehabt hätte. Sie wollten den Kauf rückgängig machen.

Das ließen die Richter zu: Die Bank habe es vermieden, die Eheleute darauf hinzuweisen, dass die Finanzierung von Anfang an zum Scheitern verurteilt gewesen sei. Sie wären bei vollständiger Tilgung des Darlehens 74, respektive 73 Jahre alt gewesen. Für die Bank sei aufgrund der Berechnung erkennbar gewesen, dass spätestens bei Renteneintritt die Raten nicht mehr hätten bedient werden können, da auch kein weiteres Einkommen vorhanden gewesen sei.

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