Bankfiliale oder Ombudsmann - Beschwerdewege für Bankkunden

Potsdam (dpa/tmn) - Beim Thema Geld geht schnell manches schief. Sind Kunden mit der Anlageberatung unzufrieden, müssen sie das aber nicht einfach hinnehmen. Im Gegenteil: Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich zu beschweren.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekommt ab November mehr Recht. Sie soll die Bankberatung mithilfe eines Beschwerderegisters stärker kontrollieren. Generell ist Anlageberatung ein sensibles Thema. Schließlich geht es oft um größere Summen. Und nicht immer verläuft die Beratung so, wie Kunden sich das wünschen. Mitunter sind als sicher verkaufte Anlagen am Ende doch nicht sicher oder passen gar nicht zum Bedarf. Nach einer Falschberatung können Kunden sich aber beschweren, erklärt Erk Schaardschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Wohin Verbraucher sich wenden können im Überblick:

Bank: Der erste Weg sollte zu der Filiale der Bank führen, die dem Kunden zu dem jeweiligen Finanzprodukt geraten hat. Dort können Kunden direkt Kontakt mit ihrem Anlageberater aufnehmen oder sich schriftlich an die Filiale wenden. Einige Geldinstitute haben auch Beschwerdestellen eingerichtet, an die Kunden sich wenden können.

Damit Kunden sichergehen, dass ihre Beschwerde auch wahrgenommen wird, empfiehlt Schaarschmidt, sich direkt schriftlich an den betreffenden Vorstand am Stammsitz der Bank zu wenden. „Ein solches Schreiben wird dann in der Regel an die Rechtsabteilung weitergeleitet und dort bearbeitet“, hat der Verbraucherschützer beobachtet.

Schiedsstellen: Wer im direkten Kontakt mit seiner Bank nichts erreichen kann, hat die Möglichkeit, sich an die verschiedenen Ombudsleute der verschiedenen Bankenverbände zu wenden. Ist das Geldinstitut keinem Bankenverband angeschlossen, ist die Bundesbank zuständig. „Dem Schlichter muss man den Sachverhalt schriftlich schildern und alle nötigen Unterlagen einreichen“, erklärt Schaarschmidt.

Dann wird der Fall geprüft und gegebenenfalls eine Stellungnahme des Geldinstituts eingeholt. „Am Ende gibt der Ombudsmann eine Empfehlung ab“, sagt der Verbraucherschützer. Diese ist aber nicht in jedem Fall bindend. „Nur wenn der Streitwert unter 5000 Euro liegt, muss sich die Bank daran halten.“

Bafin: Anleger können sich mit ihrer Kritik auch direkt an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Diese kann etwa prüfen, ob ein Unternehmen verbindliche gesetzliche Vorgaben oder maßgebliche Urteile einhält. „Die Behörde entscheidet aber keine Sachfragen“, gibt Schaarschmidt zu bedenken. „Das ist Sache der Gerichte.“ Bei größeren Fällen sollten Kunden daher möglicherweise einen Anwalt um Hilfe bitten.

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