Baukredit durch Riester-Darlehen ablösen

Stuttgart (dpa/tmn) - Wer die eigene Immobilie bisher ohne staatliche Unterstützung finanziert hat, kann unter Umständen trotzdem vom Wohn-Riester profitieren. Den Grund erläutert der Infodienst „Bauen und Finanzieren“ der Landesbausparkassen (LBS).

Förderberechtigte, die ihre Wohnung oder ihr Haus nach 2007 gekauft haben, könnten den bestehenden Kredit mit einem geförderten Darlehen ablösen, erläutert der Infodienst „Bauen und Finanzieren“ der LBS.

Zum Kreis der Förderberechtigten gehörten alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert seien. Auch Auszubildende, bestimmte Selbstständige sowie Beamte hätten Anspruch auf die Förderung. Die Grundzulage beträgt für Erwachsene 154 Euro im Jahr. Hinzu kommen jährlich 185 Euro für jedes Kind. Wurde der Nachwuchs nach 2008 geboren, liegt die Zulage bei 300 Euro pro Kind.

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