Bei Mahnschreiben aus „Lucerne“ ist Vorsicht angebracht

Halle (dpa/tmn) - Bei Mahnschreiben von Inkasso-Firmen aus „Lucerne“ ist Misstrauen angebracht. Es handelt sich um eine neue Betrugsmasche. Empfänger sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, sondern die Forderungen schriftlich zurückweisen.

Bei Mahnschreiben aus „Lucerne“ ist Vorsicht angebracht
Foto: dpa

Vorsicht Falle: Offenbar versuchen Betrüger derzeit mit angeblichen Mahnschreiben an das Geld von Verbrauchern zu kommen. Absender sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt angeblich Inkasso-Firmen mit unterschiedlichen Namen aus „Lucerne“, die offene Rechnungen zwischen 165 Euro und 250 Euro eintreiben wollen. Besonders auffällig: Bei allen Briefen ist eine identische Hotline-Nummer in der Schweiz angegeben.

In den Briefen wird nach Angaben der Verbraucherschützer behauptet, die Empfänger seien telefonisch über die Zahlungsaufforderung informiert worden und hätten ihr Einverständnis gegeben. Die Zahlungen sollen laut den beigefügten Überweisungsscheinen auf Konten in Bulgarien oder der Schweiz erfolgen. Die Schreiben weisen den Angaben zufolge eine schlechte Rechtschreibung auf.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale ist es zweifelhaft, dass überhaupt berechtigte Forderungen bestehen. Allein eine angebliche Bandaufzeichnung sei kein Beweis dafür, dass am Telefon tatsächlich ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, der eine Zahlungspflicht begründet. Hinzu kommt, dass Verbraucher bei derartigen am Telefon abgeschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht haben. Betroffene sollten daher auf keinen Fall Zahlungen leisten. Besser sei es, die Forderungen schriftlich als unberechtigt zurückzuweisen. Ein Musterbrief kann auf der Homepage heruntergeladen werden.

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