Bei Vertragsabschluss auf Zusatzleistungen achten

Mainz (dpa/tmn) - Sicherheitspakete oder Extra-Programme: Das brauchen viele Kunden nicht. Schließen sie einen Fernseh- oder Internetvertrag ab, sind solche Zusatzleistungen manchmal schon ausgewählt.

Eine gründliche Prüfung schützt.

Verbraucher achten bei Fernseh-, Mobilfunk- oder Internetverträgen besser auf bereits vorausgewählte Zusatzleistungen. Zwar sind solche anfangs meist kostenlosen Zusatzleistungen seit einer Gesetzesänderung im Sommer nicht mehr zulässig. Dennoch versuchen einige Anbieter den Kunden bei Vertragsabschluss kostenpflichtige Zusatzoptionen unterzuschieben. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (vz-rlp) hin.

In der Regel sind in den Verträgen kostenlose Probenutzungen für drei Monate vorangekreuzt. Kündigen Betroffene diese Option aber nicht fristgemäß, kommt laut vz-rlp ein Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten für die Zusatzoption zustande. Sicherheits- oder zusätzliche Programmpakete für HD- oder Spartenkanäle sind zum Beispiel typische Zusatzleistungen. Laut Gesetzgeber sollen die Kunden frei entscheiden können, ob sie eine Zusatzleistung zu ihrem Hauptvertrag möchten - und dann das Häkchen selbst setzen. Die Realität sieht häufig anders aus.

Oftmals bemerken Betroffene nicht auf Anhieb, dass sie eine Zusatzoption mitbestellt haben. Erst wenn die monatliche Rechnung nach Ablauf der kostenlosen Testphase höher ausfällt als erwartet, wundern sie sich. Deshalb sollten Verbraucher bei Vertragsabschluss schauen, ob sie vorangekreuzte Kästchen in ihrem Vertrag finden. Ist das der Fall, fragen sie am besten beim Verkäufer nach oder fordern ihn auf, das Häkchen zu entfernen. Ob Verbraucher schließlich für solche Zusatzleistungen zahlen müssen, wird im Einzelfall geprüft.

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