Bundesgerichtshof: Zum Erben braucht man keinen Erbschein

Karlsruhe (dpa) - Erben müssen bei der Bank und Sparkasse keinen Erbschein vorlegen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Damit brauchen Verbraucher den kostenpflichtigen Nachweis nicht mehr unbedingt erbringen.

Es geht nämlich auch anders.

Erben verstorbener Bank- oder Sparkassenkunden können nicht grundsätzlich dazu gezwungen werden, dem Geldinstitut einen Erbschein vorzulegen. Ein solches Dokument sei nicht notwendig, um an ein Erbe zu kommen, entschied der BGH in Karlsruhe am Dienstag (8. Oktober, XI ZR 401/12). Damit stärkten die Richter Rechte der Verbraucher, die sich nun nicht immer einen kostenpflichtigen Erbschein besorgen müssen: Denn je höher die vererbten Summen sind, desto teurer wird das Dokument.

Erben könnten sich auch durch einen Erbvertrag oder ein beglaubigtes Testament als erbberechtigt ausweisen, hieß es: „Der Erbe ist von Rechts wegen nicht verpflichtet, sein Erbrecht durch einen Erbschein nachzuweisen, sondern kann diesen Nachweis auch in anderer Form führen.“ Die BGH-Richter kippten damit die Klausel einer Sparkasse, die es sich generell vorbehalten wollte, auf einem Erbschein zu bestehen.

Die Deutsche Kreditwirtschaft wies darauf hin, dass in unklaren Fällen die Vorlage eines Erbscheins jedoch weiter verlangt werden kann. Das habe der BGH in einem Urteil aus dem Jahr 2005 anerkannt. In einem Erbschein wird festgehalten, wer Erbe ist und in welchem Ausmaß er verfügungsberechtigt ist.

Alternativ könnten die Banken bis zur Klärung das Erbe auch bei den Amtsgerichten hinterlegen. Die Hinterlegungsstellen würden dann aber ebenfalls einen Erbschein verlangen. „Das könnte für die Verbraucher dann sehr viel teurer werden“, sagte eine Sprecherin des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes.

Schon die Vorinstanzen hatten dem Kläger, einer Verbraucherschutzorganisation, Recht gegeben. Die Revision der beklagten Sparkasse dagegen wies der BGH nun zurück. Die beanstandete Klausel soll nach Angaben der Deutschen Kreditwirtschaft nun präzisiert werden.

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