Countdown für die Steuer: Was bis Jahresende zu erledigen ist

Berlin (dpa/tmn) - In den kommenden Wochen haben Steuerzahler noch viel zu tun: Freibeträge ausschöpfen, Belege sammeln oder Bescheinigungen bestellen. Wer diese Dinge bis spätestens 31. Dezember erledigt, kann entspannt ins neue Jahr starten.

Am Jahresende kann es noch einmal hektisch werden. Und das nicht nur, weil die ganzen Weihnachtsgeschenke eingekauft werden müssen. Steuerzahler sollten auch ihre Unterlagen vor Silvester noch einmal ordnen. Wer einige wichtige Dinge beachtet, kann viel Geld sparen. Was erledigt werden sollte im Überblick:

Zulagen beantragen: Für Riester-Sparer gibt es staatliche Zulagen. Diese Zulagen müssen jedes Jahr beantragt werden. „Manchmal wird aber vergessen, den entsprechenden Antrag beim jeweiligen Anbieter zu stellen“, sagt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. Die Folge: Die Zulagen verfallen. Sparer können die Zulagen zwei Jahre rückwirkend beantragen. Das heißt: „Die Frist für das Jahr 2010 endet am 31. Dezember 2012“, erklärt Käding.

Grundsätzlich empfehlenswert ist ein Dauerzulagenantrag. Diesen erhalten Kunden von ihrem Anbieter. „In diesem Fall braucht sich der Riester-Sparer nicht jedes Jahr gesondert um einen entsprechenden Antrag zu kümmern.“ Änderungen müssen dem Anbieter dann aber trotzdem gemeldet werden. Hat die Familie etwa in diesem Jahr Zuwachs bekommen, gibt es 300 Euro Zulage extra. Auch Gehaltsänderungen spielen eine Rolle, da sich dann der Sparbetrag ändert.

Daten prüfen: Ab 2013 beginnt das elektronische Lohnsteuerverfahren. Der Datenaustausch zwischen Finanzverwaltung und Arbeitgebern erfolgt dann nur noch digital, erklärt der Deutsche Steuerberaterverband in Berlin. Fehler im Datenbestand können zu niedrigen Gehaltsauszahlungen führen. Arbeitnehmer sollten daher vor dem Jahreswechsel prüfen, ob ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale von der Finanzverwaltung richtig gespeichert wurden. Auch Freibeträge müssen gegebenenfalls neu beantragt werden.

Steuerklasse ändern: Ehepaare sollten die Wahl der Steuerklassen auf den Prüfstand stellen. Verheiratete können zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV wählen, erklärt der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Für gleich verdienende Paare ist die Steuerklasse IV am günstigsten. Bei großen Gehaltsunterschieden ist meist die Kombination III/V sinnvoll.

Ehepaare mit unterschiedlich hohen Einkünften können sich für die Kombination IV/IV mit Faktor entscheiden. Hier werden die persönlichen Entlastungsbeträge - etwa Grund- und Kinderfreibetrag - jedem Partner monatlich direkt von der Steuer abgezogen. Der Vorteil: Unter dem Strich zahlt jeder der Partner so viel Lohnsteuer, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht.

Wer von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit bedroht ist, kann die Höhe der Lohnersatzleistung mit einem Wechsel der Steuerklasse beeinflussen. Für Verheiratete bietet sich laut NVL hier die Steuerklasse III, bei Alleinstehenden mit Kind die Steuerklasse II an. Die Änderung der Steuerklasse sollte bis zum Jahresende erfolgen.

Verlustbescheinigung besorgen: Anleger, die bei verschiedenen Banken Depots haben, können sich die Verluste bescheinigen lassen. „Diese Bescheinigung muss spätestens bis zum 15. Dezember 2012 bei der Bank beantragt werden“, erklärt Käding. Der Vorteil: In der Steuererklärung können Verluste mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden. Bescheinigte Verluste, die 2012 nicht genutzt werden können, werden dann 2013 vom Finanzamt berücksichtigt.

Gesundheitskosten zusammenrechnen: Ausgaben für Zahnersatz, Brillen, Kuren, Zuzahlungen zu Rezepten und die Praxisgebühr können bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Dies gilt aber nur, wenn die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird, erklärt der NVL.

Die Eigenbelastungsgrenze ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach der Höhe des Einkommens, Familienstand und der Anzahl der Kinder. „Bei einer Familie mit drei Kindern und einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 40 000 Euro wird der zumutbare Eigenanteil beispielsweise bei 400 Euro überschritten“, rechnet Käding vor. Kosten, die diesen Grenzbetrag übersteigen, mindern die Steuer.

Vor dem Jahresende sollte daher ein Kassensturz erfolgen. Wer knapp unter der Grenze der Eigenbelastung liegt, kann noch in diesem Jahr eine neue Brille kaufen und den Fiskus so an seinen Gesundheitskosten beteiligen. Wer dieses Jahr die Belastungsgrenze nicht mehr erreichen wird, verschiebt solche Anschaffungen besser ins nächste Jahr.

Werbungskosten vorziehen: Auch bei den Werbungskosten kann sich ein Kassensturz lohnen. Ist der Pauschbetrag von 1000 Euro schon überschritten, sollten Ausgaben vorgezogen werden. „Wer weiß, ob nächstes Jahr der Arbeitnehmerpauschbetrag wieder erreicht wird?“, erklärt Käding. Absetzbar sind etwa Kosten für einen Schreibtisch oder einen Computer. Bis zu einem Betrag von 410 Euro kann der Betrag sofort abgesetzt werden, darüber hinaus wird der Preis über mehrere Jahre abgeschrieben.

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