Ein-Euro-Job wird nur bei Anwesenheit bezahlt

Halle/Saale (dpa/tmn) - Wer als Ein-Euro-Jobber krank wird und nicht zur Arbeit erscheinen kann, geht bei der Bezahlung leer aus. Betroffene haben das Nachsehen, da kein Beschäftigungsverhältnis besteht.

Ein-Euro-Jobber bekommen nur Geld, wenn sie auch tatsächlich anwesend sind. Fallen sie etwa wegen Krankheit aus, gibt es keine Aufwandsentschädigung. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt in Halle (Az.: L 2 AS 397/10), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.

Der Fall: Ein Ein-Euro-Jobber fehlte aufgrund von Krankheit. Die Aufwandsentschädigung wurde ihm für diese Zeit nicht gezahlt. Der Betroffene forderte allerdings, das Geld auch für die Krankheitstage zu erhalten. Zudem wollte er die Kosten für die Anschaffung von drei Kittelschürzen und zwei Paar Gummihandschuhen ersetzt haben.

Das Urteil: Bei krankheitsbedingten Fehlzeiten gebe es kein Geld, entschied das Landessozialgericht. Es liege weder ein Beschäftigungsverhältnis vor, noch würden in dieser Zeit tatsächliche Mehraufwendungen anfallen, die erstattet werden müssten. Die Kosten für die Anschaffung der Kittelschürzen und Gummihandschuhe würden nicht ersetzt. Der Grund: Die gezahlte pauschale Aufwandsentschädigung sei höher als die gesamten tatsächlichen Aufwendungen.

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