Ein Umzug braucht Zeit - Wechsel vom Geschäftskonto planen

Offenbach/Berlin (dpa/tmn) - Schlechter Service oder hohe Gebühren? Gründe, Bank und Girokonto zu wechseln, gibt es einige. Bei Privatkonten ist ein solcher Umzug in der Regel problemlos. Anders bei Firmenkonten.

Der Wechsel muss besonders gut vorbereitet werden.

Das Girokonto ist für Unternehmen und Freiberufler der Dreh- und Angelpunkt ihrer Geschäftsbeziehungen. Eine sorgfältige Planung hilft, damit der Umzug des Kontos reibungslos läuft. Das beginnt mit der Auswahl der neuen Bank. Denn die muss zum Geschäft passen.

„Ich suche mir das Geldinstitut, das mir auf meinem Tätigkeitsfeld am meisten weiterhelfen kann“, sagt Holger Winkler, Berater für Unternehmensförderung und Existenzgründung bei der IHK Offenbach. Das kann, abhängig von der Ausrichtung des Geschäfts, genauso eine lokale Bank sein wie ein großes Geldhaus, wenn die eigene Firma stark exportorientiert arbeitet oder viel Kapital braucht.

Dann geht es um harte Fakten: Wie sehen die Kreditkonditionen aus? Welchen Leistungen bekommt mein Unternehmen sonst noch? Die Frage betrifft zum Beispiel Kartenterminals für Ladenbesitzer, Bezahlverfahren im Internet oder Kreditkarten für Mitarbeiter mit Reisetätigkeit. Was kosten solche Zusatzleistungen? Was passiert mit Bürgschafts- und Leasingverträgen? „Alle anderen Geschäfte ranken sich um das Girokonto herum“, sagt Ruth Stefanie Breuer, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Berlin.

Anders als beim Privatkonto sind für Breuer und Winkler die reinen Kontogebühren kein Argument für einen Wechsel. Existenzgründer und Kleinstunternehmer sollten die Gebühren aus betriebswirtschaftlichen Gründen zwar in ihre Überlegungen einbeziehen. Bei allen anderen erachten die Experten aber Servicepaket, Kreditmodalitäten und einen guten Draht zum Bankberater auf Dauer als so wertvoll, dass diese Leistungen auch kosten dürfen. Außerdem kann der organisatorische Umzugsaufwand die gesparten Gebühren übertreffen.

Der Firma bringt der Wechsel eine Menge Arbeit. Fast alles muss geändert werden. „Alle Abbuchungen müssen geprüft werden, Geschäftspartnern muss die neue Kontoverbindung mitgeteilt werden“, sagt Breuer. Vorne auf der Liste stehen Institutionen, die regelmäßig abbuchen: Sozialkassen, Berufsgenossenschaft, Versicherungen, Finanzamt, Internet- und Telefonanbieter, Lieferanten sowie - sofern kein Dauerauftrag besteht - Energieversorger und Vermieter.

Bei Darlehen und Förderkrediten müssen auch diese Banken Bescheid wissen. Lastschriften, die oftmals nur einmal im Jahr anfallen, werden ebenfalls kontrolliert. „Nichts ist schlimmer in der Außenwirkung, als wenn eine Lastschrift zurückgeht“, sagt Holger Winkler. Zusätzlich zum Imageschaden wird die Rückbuchung teuer.

Die neue Kontoverbindung sollte mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus schriftlich angekündigt werden. So bleibt den Partnern Zeit, die Änderung in ihre technischen Systeme einzupflegen. Parallel werden die Daueraufträge für das neue Konto eingerichtet, die alten gekündigt. Sicherheitshalber sollten alte und neue Verbindung einige Zeit nebeneinander bestehen.

Ein gut sichtbarer Aufdruck auf den Rechnungen hilft, die Einnahmen künftig aufs richtige Konto zu lenken. Wer Mieter hat, setzt diese ebenfalls in Kenntnis. Außerdem wird sämtliche Korrespondenz einschließlich der Angaben auf der Homepage aktualisiert. „Auch, wenn es sich bei den Kontodaten nicht um Pflichtangaben nach dem Handelsgesetzbuch handelt“, so Breuer.

Die Geldinstitute bieten Unterstützung bei den Formalitäten an. Weil - im Unterschied zu privaten Girokonten - keine einheitlichen Empfehlungen der Branchenvereinigung Deutsche Kreditwirtschaft existieren, „raten wir Unternehmen, die neue und alte Bank zu kontaktieren, um die Übertragung individuell zu klären“, sagt Cornelia Schulz vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken, der in diesem Jahr den Vorsitz der Branchenvereinigung führt.

Grundsätzlich ziehen die Institute die Konten ein: Die neue Bank schickt der alten einen Kontoeinzugsauftrag. Ist das Konto im Plus, sollte der Umzug zügig funktionieren. „Das Konto wird abgerechnet und der Restsaldo an das neue Konto überwiesen“, erläutert Stefan Marotzke vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband. Ist das Konto im Minus oder auf Kreditbasis geführt, erfolgt zunächst eine Kreditwürdigkeitsprüfung. Fällt die positiv aus, richtet das neue Institut eine Kontokorrentkreditlinie ein, das abgebende Geldhaus zieht dann den offenen Kreditbetrag beim neuen ein. Weil Kontokorrentkredite in der Regel besichert sind, ist eine Übertragung der Sicherheit zeitgleich zur Kreditablösung wichtig.

Bei all diesem Aufwand empfehlen Fachleute den Kontowechsel nur als letztes Mittel, wenn die Zusammenarbeit mit der Bank überhaupt nicht mehr klappt. Bei Ärger sollten Firmeninhaber zunächst mit ihrem Berater sprechen. Und über Kosten lässt sich erfahrungsgemäß auch reden: Nach Sonderkonditionen zu fragen, ist legitim.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort