Erbe: In Patchwork-Familien geht oft ein Kind leer aus

Eltern, die einen neuen Partner und mit ihm weitere Nachkommen haben, müssen ein Testament verfassen.

Düsseldorf. In rund zwölf Millionen Familien in Deutschland leben laut Statistischem Bundesamt bereits Kinder, die nicht die Nachkommen beider Ehegatten sind. Diese Lebensart einer sogenannten Patchwork-Familie kann beim Vorsorgen oder in einem Erbfall zu ungerechten Vermögensverschiebungen führen. "Mit Komplikationen für die Erben ist vor allem dann zu rechnen, wenn die Partner Kinder aus früheren und aus einer gemeinsamen Ehe haben", sagt Bernhard Klinger, Fachanwalt für Erbrecht.

Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Töchter und lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der Mann bringt zusätzlich einen Sohn aus einer früheren Beziehung mit in die Ehe. Die fünfköpfige Familie bewohnt das Haus des Mannes.

Stirbt der Mann und hinterlässt kein Testament, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Seine zweite Ehefrau erbt somit die Hälfte seines Vermögens, seine drei leiblichen Kinder teilen sich zu gleichen Teilen die andere Hälfte. Stirbt später die Frau, erben jedoch nur noch ihre beiden leiblichen Kinder. Der Sohn aus der ersten Ehe des Mannes - also ihr Stiefsohn - geht nach der gesetzlichen Erbfolge leer aus. "Stiefkinder zählen rechtlich nicht zu den Erbberechtigten, selbst wenn das gesamte Vermögen ursprünglich von deren verstorbenem Elternteil stammte", so Klinger.

Chaos ist programmiert, wenn erbberechtigte Kinder aus der ersten Ehe noch minderjährig sind und der geschiedene Ex-Partner die Hinterlassenschaft verwalten muss. Stirbt beispielsweise der Mann in einer Patchwork-Familie und hinterlässt eine minderjährige Tochter aus erster Ehe, so bekäme seine Ex-Frau automatisch über das gemeinsame Kind plötzlich Zugriff auf seinen Nachlass. Bei derartigen Familienkonstellationen ist eine rechtzeitige Erbregelung per Testament oder Erbvertrag unabdingbar.

Der plötzliche Todesfall des Hauptverdieners kann zudem die Familie in den finanziellen Ruin stürzen. Eine Risikolebensversicherung ist daher ein Pflichtschutz für alle, die vorsorgen wollen. "Vor allem wegen des hier oft fehlenden Anspruchs auf eine Witwenrente und bei dem für Patchwork-Familien unübersichtlichen Erbrecht besteht ein erhöhter Handlungsbedarf, um gegen mögliche finanzielle Folgekrisen gezielte Vorsorge zu treffen", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten.

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