Fahrrad aus Garage geklaut - Wann die Versicherung zahlt

Hamburg (dpa/tmn) - Gegen Einbruchdiebstahl sind Fahrräder in der Hausratversicherung mitversichert. Das gilt aber nur, wenn sie in einem geschlossenen Gebäude oder einer verschlossenen Garage aufbewahrt und diese Räume aufgebrochen worden sind.

In einigen Fällen muss das Rad mit einem Schloss gesichert gewesen sein, erklärt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Sonst zahlt der Versicherer nicht. Das gilt etwa, wenn es im gemeinsam genutzten Fahrradkeller eines Mehrfamilienhauses stand. In einem eigenen Kellerraum oder dem Wohnungsflur muss es dagegen nicht abgeschlossen werden.

Einen Diebstahl außerhalb des Hauses decken weitere Versicherungen für Fahrräder ab, die sich für einen Beitragszuschlag beim Hausratversicherer erwerben lassen. Das Rad ist damit zusätzlich von 6.00 bis 22.00 Uhr geschützt. Danach ist es nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn es zum Beispiel für die Heimfahrt vom Kino benutzt werden soll. Die Entschädigung ist aber meistens auf ein oder zwei Prozent der Hausratsversicherungssumme begrenzt. Für solche Fälle sollte man laut Rudnik immer die Kauf- und Herstellerunterlagen zum Fahrrad und dessen Rahmennummer gut aufbewahren. Sie spielen im Versicherungsfall für die Erstattung eine entscheidende Rolle.

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